Mit Hilfe der 2%-Bestimmung der Abgabenordnung können Sie ab dem Steuerjahr 2005 2% Ihrer Einkommenssteuer an die Stiftung "HELP THE CHILDREN - KINDERLAND" abführen und uns damit bei der Realisierung unserer aktuellen Projekte unterstützen.
Für die 2% Ihrer globalen Einkommensteuer an die Stiftung "HELP THE CHILDREN - KINDERLAND" entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten!
Der Betrag ist ein Prozentsatz der Steuer, die Sie für Ihr im Vorjahr erzieltes Einkommen an den Staatshaushalt gezahlt haben. Mit dieser Option weisen Sie diesen Prozentsatz einer Organisation Ihrer Wahl zu und entscheiden, wofür Sie einen Teil des von Ihnen gezahlten Steuergeldes verwenden möchten, während Sie gleichzeitig zu Projekten beitragen, die Sie für die Gemeinschaft für wichtig halten. Wenn Sie sich für die Unterstützung der Stiftung "HELP THE CHILDREN - KINDERLAND" entscheiden, wird Ihr Geld zur Schaffung und Unterstützung von Programmen für begabte Kinder, Alleinerziehende und Kinder mit besonderen Bedürfnissen beitragen, die unsere Stiftung fördert.

Wenn Sie neben Ihrem Gehalt noch andere Einkünfte erzielt haben, müssen Sie auch die einfache Erklärung ausfüllen. Wenn Sie nur Einkünfte aus Löhnen und Renten erzielt haben, müssen Sie nur Formular 230.
Es ist nicht notwendig, den Betrag auszufüllen. Das Finanzamt berechnet und überweist ihn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis zum Ende des Steuerjahres. Achtung! Die Formulare müssen bis zum 15. Mai bei der Geschäftsstelle der Steuerverwaltung eingereicht oder per Post verschickt werden.
DU WÄHLST!!!
Wollen Sie das Geld dem Staat geben oder wollen Sie in die BILDUNG unserer Kinder investieren?
Wenn Sie sich entschieden haben, füllen Sie Formular 230 und reichen es bei der Finanzverwaltung Ihres Wohnsitzes ein.